Chalet-Regeln


Liebe Gäste,

wir bitten Sie um Einhaltung unserer Chaletregeln, damit nicht nur Sie, sondern auch die Gäste nach Ihnen sich in unseren Chalets wohlfühlen und einen schönen Urlaub genießen können.

Die Schlüsselübergabe erfolgt an der Rezeption. Dort werden auch die Anmeldeformulare und das Übergabeprotokoll zum Check-In ausgefüllt.

Für jedes Chalet wird eine Kaution von € 70,- pro Person in bar gefordert.

Die Standardbelegung pro Chalet beträgt 2 bis 10 (Typ II) oder 2 bis 12 (Typ I) Personen. Eine Überschreitung der Maximalbelegung ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Wir behalten uns das Recht vor, bei einer Mehrbelegung den Preis zu erhöhen.


Check-In

Check-Out

Check-In ab 15.00 Uhr möglich und bei Abreisetag ist das Chalet bis spätestens 10.00 Uhr freizugeben.

 

Beim Check-Out erfolgt ein Kontrollgang. Wenn das Chalet bzw. das Inventar beschädigt übergeben wird oder Gegenstände fehlen, ist der Schaden vom Gast zu begleichen.

 

Vor dem Check-Out ersuchen wir Sie um eine kleine Grundreinigung der Küche: Herd und Backrohr säubern, Kühlschrank entleeren und das gesamte Geschirr spülen. Verschmutzungen über dem üblichen Rahmen (z.B. eingebrannte Töpfe oder Ceranfelder) werden separat in Rechnung gestellt.  



Inventar

Offensichtliche Mängel und fehlendes Inventar, welche/s während des Aufenthalts bemerkt werden,

sind sofort an der Rezeption bekannt zu geben, damit die erforderlichen Maßnahmen

eingeleitet werden können.



Rauchen/

Feuer

In den Chalets herrscht generelles Rauchverbot.

Das Hantieren mit offenem Feuer in den Chalets ist strikt verboten. Wir bitten auch um Vorsicht bei Benutzung des Kaminofens! Kleidungsstücke dürfen nicht an oder auf dem Ofen, getrocknet werden, genauso wenig wie in der Sauna (Brandgefahr).


Ruhezeiten

Außerdem möchten wir Sie höflich bitten, dass Sie während Ihres Aufenthalts Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. So sind lärmende Geräusche von 22:00 bis 7.00 Uhr bitte zu unterlassen.



Sauna

Für die Benutzung der Sauna bitten wir Sie aus hygienischen Gründen Handtücher zu verwenden.



Tiere

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung und gegen Gebühr mitgebracht werden. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Für den Außenbereich des Chaletdorfes besteht Leinenpflicht. Die Benützung von "Gassi-Säckchen" ist Pflicht in der gesamten Gemeinde Flachau.



Wäsche

Der Sammelplatz für die Wäschepakete bei Ihrer Abreise ist der Vorraum im Untergeschoss. Wir erwarten von unseren Gästen eine gewisse Sorgfaltspflicht.

Matratzen, Federbetten und Kopfpolster dürfen nur mit Bettbezügen benutzt werden.



Sollten Sie noch weitere Fragen zu den Chalets bzw. zum Aufenthalt bei uns haben, werfen Sie einen Blick auf unsere FAQ oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.